Ab dem 05.04.2017 tritt das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" in Kraft.
Ab dem 05.04.2017 tritt das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" in Kraft.